Immobilienrecht für Unternehmen
Für Unternehmen, Investoren, Bauträger und landwirtschaftliche Betriebe sind Grundstücksgeschäfte häufig mit erheblichen Werten und besonderen rechtlichen Anforderungen verbunden. Wir gestalten und beurkunden die Verträge, stimmen sie mit Ihren Beratern und Banken ab und sorgen für einen zügigen Vollzug im Grundbuch.
Gewerbliche Grundstückskaufverträge
Beim Kauf von Büro-, Gewerbe- oder Logistikimmobilien sind neben dem Kaufpreis zahlreiche Punkte zu regeln: Bestehende Mietverhältnisse gehen kraft Gesetzes auf den Käufer über; Mietsicherheiten, Nebenkostenabrechnungen und laufende Verträge müssen daher sorgfältig übergeleitet werden.
Soll die Lieferung umsatzsteuerpflichtig behandelt werden, muss der Verkäufer auf die Steuerbefreiung im notariellen Kaufvertrag selbst verzichten. Statt des Grundstücks können auch die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft erworben werden; dabei sind grunderwerbsteuerliche Besonderheiten zu beachten. Das Verbot der Barzahlung gilt auch für solche Anteilskäufe.
Bauträgerverträge
Bauträger verkaufen Grundstücke zusammen mit Häusern oder Wohnungen, die sie erst noch errichten. Die Verträge müssen die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung zu Zahlungsraten und Sicherheiten beachten und – bei Verbrauchern – unter anderem eine ausreichende Baubeschreibung und verbindliche Angaben zur Fertigstellung enthalten.
Verbraucher sollen den beabsichtigten Vertragstext in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten. Wir entwerfen für Bauträger Musterverträge und Teilungserklärungen und begleiten die einzelnen Verkäufe bis zur Eigentumsumschreibung.
Aufteilung in Wohnungseigentum
Soll ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten aufgeteilt werden, gibt der Eigentümer eine Teilungserklärung ab. Sie legt mit dem Aufteilungsplan fest, welche Räume und Flächen zu welcher Einheit gehören, und enthält mit der Gemeinschaftsordnung die Regeln für das Zusammenleben, die Verwaltung und die Verteilung der Kosten.
Grundlage ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde. Nach dem Vollzug im Grundbuch werden für jede Einheit eigene Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbücher angelegt.
Erbbaurecht
Mit einem Erbbaurecht erhält der Berechtigte das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben – häufig für viele Jahrzehnte. Der Grundstückseigentümer erhält dafür in der Regel einen laufenden Erbbauzins. Erbbaurechte werden zum Beispiel von Kommunen, Kirchen und Stiftungen vergeben.
Der Vertrag regelt unter anderem die Laufzeit, den Erbbauzins und seine Anpassung, die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Rückfall an den Eigentümer und die Entschädigung bei Ende des Erbbaurechts. Er bedarf der notariellen Beurkundung.
Dienstbarkeiten, Wind- und Solarparks
Wege-, Leitungs- und Nutzungsrechte werden durch Dienstbarkeiten im Grundbuch dauerhaft abgesichert. Besondere Bedeutung haben sie bei Windenergie- und Photovoltaikprojekten: Betreiber sichern die Nutzung der Flächen, Zuwegungen und Kabeltrassen regelmäßig über Dienstbarkeiten zugunsten der Projektgesellschaft und der finanzierenden Bank ab.
Wir entwerfen die Bewilligungen, beglaubigen die Unterschriften der Eigentümer und sorgen für die Eintragung im richtigen Rang.
Genehmigungen und Vorkaufsrechte
Je nach Grundstück sind behördliche Genehmigungen einzuholen. Beim Verkauf land- oder forstwirtschaftlicher Flächen ist häufig eine behördliche Genehmigung erforderlich. Außerdem können Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben. Wir holen die erforderlichen Erklärungen ein und überwachen den Vollzug.