Rechtsgebiete

Miet- und Immobilienrecht

Rund um Wohnung, Haus und Grundstück entstehen schnell Meinungsverschiedenheiten – zwischen Vermietern und Mietern ebenso wie zwischen Wohnungseigentümern, Nachbarn oder den Parteien eines Immobilienkaufs. Wir gestalten Verträge, beraten Sie bei Konflikten und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

Ob Sie vermieten oder zur Miete wohnen: Die wichtigsten Informationen für Ihre Seite des Mietverhältnisses finden Sie hier.

Wohnungseigentum

Über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums entscheiden die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung. Streit entsteht häufig über Beschlüsse, die Abrechnung des Hausgelds, bauliche Veränderungen oder die Arbeit des Verwalters. Wir beraten einzelne Eigentümer ebenso wie Eigentümergemeinschaften und vertreten Sie vor Gericht, etwa bei der Anfechtung eines Beschlusses.

Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass ihm bestimmte angemessene bauliche Veränderungen gestattet werden – zum Beispiel für den barrierefreien Gebrauch, eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, den Einbruchsschutz, einen schnellen Internetanschluss oder ein Steckersolargerät. Über die Durchführung beschließt die Gemeinschaft.

Immobilienrecht

Beim Kauf und Verkauf einer Immobilie und im Verhältnis zu den Nachbarn stellen sich viele Rechtsfragen. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem

  • bei Mängeln einer gekauften Immobilie, etwa wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde,
  • im Nachbarrecht, zum Beispiel bei Grenzabständen von Bäumen und Hecken oder bei Grenzbebauung,
  • bei Wegerechten, Leitungsrechten und anderen Dienstbarkeiten,
  • bei Streit um eine Maklerprovision.

Bitte beachten Sie: Hat unser Notar bei einem Vorgang bereits als Notar mitgewirkt – etwa den Kaufvertrag beurkundet, um den nun gestritten wird –, dürfen die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei in dieser Sache für keinen der Beteiligten tätig werden. Das sichert die Unabhängigkeit des Notaramts. Informationen zur Beurkundung eines Kaufvertrags finden Sie im Notariat.

Häufige Fragen

Wie fechte ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung an?

Durch eine Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sie muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung begründet werden. Wegen dieser kurzen Fristen sollten Sie sich unmittelbar nach der Versammlung beraten lassen.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses?

Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gelten besondere Regeln: Beauftragen Käufer und Verkäufer den Makler gemeinsam, zahlen beide die Provision zu gleichen Teilen. Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, kann die andere höchstens zur Hälfte beteiligt werden – und muss erst zahlen, wenn die beauftragende Seite ihren Anteil nachweislich gezahlt hat. Der Maklervertrag bedarf in diesen Fällen der Textform.

Mein Nachbar hat eine Hecke direkt an die Grenze gepflanzt – was kann ich tun?

In Niedersachsen legt das Nachbarrechtsgesetz fest, welchen Abstand Bäume, Sträucher und Hecken zur Grundstücksgrenze einhalten müssen; maßgeblich ist vor allem ihre Höhe. Ansprüche auf Rückschnitt oder Beseitigung können nach einer gewissen Zeit ausgeschlossen sein. Warten Sie deshalb nicht zu lange, sondern lassen Sie sich frühzeitig beraten.