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Strafrecht – Verteidigung von Anfang an
Ein Ermittlungsverfahren ist für Betroffene oft ein Schock. Ob Vorladung zur Vernehmung, Durchsuchung oder Strafbefehl: Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto mehr lässt sich noch gestalten. Ziel ist es häufig, das Verfahren schon im Ermittlungsstadium zu beenden, etwa durch eine Einstellung, bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Unser Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Sie im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und in Rechtsmittelverfahren.
Unsere Schwerpunkte im Strafrecht
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- Strafbefehlsverfahren
- Verkehrsstrafsachen, z. B. Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Ordnungswidrigkeiten
- Rechtsmittelverfahren
Häufige Fragen
Ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten – muss ich hingehen?
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei zu folgen, und Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Angaben zu Ihrer Person – etwa Name, Anschrift und Geburtsdatum – müssen Sie dagegen machen. Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie folgen. Sprechen Sie vor jeder Aussage mit einem Verteidiger.
Was mache ich bei einer Durchsuchung?
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, widersprechen Sie einer Sicherstellung von Gegenständen ausdrücklich und rufen Sie Ihren Verteidiger an. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
Ich habe einen Strafbefehl erhalten – was nun?
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Versäumen Sie die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil. Lassen Sie ihn deshalb sofort prüfen. Ein Einspruch kann auch auf einzelne Punkte, etwa die Höhe der Tagessätze, beschränkt werden.
Bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
In bestimmten Fällen bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger – etwa wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird, wenn Sie in Untersuchungshaft genommen werden sollen oder wenn die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht oder dem Landgericht stattfinden wird. Sie können dabei einen Verteidiger Ihres Vertrauens benennen.
