Familienrecht – Trennung, Unterhalt, Kinder und Vermögen
Eine Trennung ist für alle Beteiligten eine große Belastung – emotional und wirtschaftlich. Gerade dann ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und tragfähige Lösungen zu finden, besonders wenn Kinder betroffen sind. Wir beraten Sie umfassend, vertreten Sie gegenüber der Gegenseite und vor dem Familiengericht und suchen – wo immer möglich – nach einvernehmlichen Lösungen.
Unsere Schwerpunkte im Familienrecht
- Trennung und Scheidung
- Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Alles zu Voraussetzungen, Ablauf, Kosten und Folgen einer Scheidung finden Sie auf unserer Seite Scheidung.
Häufige Fragen
Was sollte ich direkt nach der Trennung beachten?
Halten Sie fest, wann Sie sich getrennt haben – davon hängt das Trennungsjahr ab. Sichern Sie Unterlagen über Einkommen und Vermögen, etwa Kontoauszüge, Kredit- und Versicherungsverträge. Prüfen Sie Ihr Testament, Ihre Vollmachten und die Bezugsrechte von Lebensversicherungen. Ab dem Kalenderjahr nach der Trennung ist eine gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer in der Regel nicht mehr möglich, und die Steuerklassen müssen geändert werden. Vor allem aber: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie wichtige Vereinbarungen treffen oder aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
Wie viel Kindesunterhalt muss gezahlt werden?
Die Höhe richtet sich vor allem nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. In der Praxis orientieren sich die Gerichte an der „Düsseldorfer Tabelle“, die regelmäßig angepasst wird. Das Kindergeld wird anteilig angerechnet. Wir berechnen Ihren Anspruch oder Ihre Verpflichtung und prüfen die Einkommensverhältnisse.
Wer bekommt nach der Trennung das Sorgerecht?
In der Regel behalten beide Eltern auch nach der Trennung die gemeinsame elterliche Sorge. Das Kind lebt dann meist überwiegend bei einem Elternteil, der die Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheidet; Entscheidungen von erheblicher Bedeutung treffen die Eltern weiterhin gemeinsam. Ein Elternteil kann beantragen, dass ihm die Sorge allein übertragen wird. Das Familiengericht entspricht dem, wenn der andere Elternteil zustimmt oder dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Unabhängig davon hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Gibt es eine Alternative zum Streit vor Gericht?
Ja. In einer Mediation erarbeiten die Partner mit Unterstützung einer neutralen Person selbst eine Lösung, etwa zum Umgang mit den Kindern oder zur Aufteilung des Vermögens. In unserer Kanzlei sind eine Mediatorin und ein Mediator tätig. Wer in einer Sache als Mediator tätig war, darf danach keinen der Beteiligten anwaltlich vertreten – das gilt auch für die übrigen Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei.
Was ist, wenn ich mir das Verfahren nicht leisten kann?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für das gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe gewährt werden; für die außergerichtliche Beratung kommt Beratungshilfe in Betracht. Die Antragsformulare finden Sie unter Downloads.

