Verkehrsrecht – nach dem Unfall und bei Bußgeldbescheiden
Ein Verkehrsunfall passiert schnell – die Abwicklung mit den Versicherungen kann dagegen langwierig sein. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen, und verteidigen Sie in Bußgeld- und Strafverfahren rund um den Straßenverkehr.
Nach einem Unfall: Das sollten Sie jetzt tun
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie im Notfall die 112.
- Polizei verständigen: vor allem, wenn jemand verletzt ist, der Schaden hoch ist oder der Hergang streitig ist.
- Beweise sichern: Fotografieren Sie die Fahrzeuge, ihre Position und die Schäden. Notieren Sie Kennzeichen, Namen, Anschriften und die Versicherung des Unfallgegners sowie Zeugen.
- Am Unfallort bleiben: Wer sich entfernt, bevor die nötigen Feststellungen möglich waren, macht sich unter Umständen strafbar.
- Keine Schuld anerkennen: Unterschreiben Sie am Unfallort keine Erklärung zur Schuldfrage.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Versicherung zügig, in der Regel innerhalb einer Woche.
- Beraten lassen: Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung verhandeln. Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, trägt diese in der Regel auch die Anwaltskosten.
Unsere Schwerpunkte im Verkehrsrecht
- Regulierung von Verkehrsunfällen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld
- Bußgeldverfahren, Punkte und Fahrverbot
- Verkehrsstrafsachen, z. B. Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Führerscheinangelegenheiten
Häufige Fragen
Wer zahlt meinen Anwalt nach einem Unfall?
Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in der Regel auch die Kosten Ihres Anwalts als Teil des Schadens ersetzen. Trifft Sie eine Mitschuld, werden die Kosten nur anteilig erstattet; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann häufig den Rest.
Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt bei einem nicht nur geringfügigen Schaden die gegnerische Versicherung.
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen – was kann ich tun?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt, hängt unter anderem von der Messung, den drohenden Punkten und einem möglichen Fahrverbot ab. Über die Akteneinsicht lässt sich prüfen, ob die Messung verwertbar ist.


