Orientierung

Anwalt oder Notar – wer ist zuständig?

In unserer Kanzlei arbeiten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und ein Notar unter einem Dach. Beide Berufe haben unterschiedliche Aufgaben. Diese Seite hilft Ihnen, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Rechtsanwalt

Steht auf Ihrer Seite

Der Rechtsanwalt vertritt allein Ihre Interessen. Er berät Sie, verhandelt für Sie und vertritt Sie gegenüber der Gegenseite, Behörden und Gerichten – vor allem, wenn es Streit gibt.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Vereinbarung.

Notar

Unabhängig und neutral

Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. Er vertritt keine Partei, sondern berät alle Beteiligten unparteiisch, gestaltet und beurkundet Verträge und Erklärungen und kümmert sich um deren Vollzug.

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert.

In Niedersachsen üben Notare ihr Amt neben dem Beruf des Rechtsanwalts aus (Anwaltsnotare). Ralf Klingeberg ist deshalb Rechtsanwalt und Notar – in einer Angelegenheit aber immer nur in einer der beiden Rollen.

Wann muss ich zum Notar?

Bei diesen Geschäften schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor – ohne sie sind sie grundsätzlich unwirksam:

  • Kauf, Schenkung und Übertragung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen
  • Eheverträge
  • Erbverträge sowie der Verzicht auf das Erbe oder den Pflichtteil
  • Gründung einer GmbH und Übertragung von GmbH-Anteilen
  • Schenkungen, die nur versprochen und nicht sofort vollzogen werden

Anträge an das Grundbuchamt und Anmeldungen zum Handelsregister brauchen außerdem eine öffentlich beglaubigte Unterschrift – in aller Regel durch einen Notar.

Freiwillig, aber oft sinnvoll

Ein Testament können Sie auch selbst errichten: vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben. Ein notarielles Testament hat dennoch Vorteile. Der Notar berät Sie und formuliert eindeutig, das Testament wird beim Amtsgericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst, und Ihre Erben brauchen meist keinen Erbschein.

Auch eine Vorsorgevollmacht ist ohne Notar wirksam. Die notarielle Form empfiehlt sich trotzdem – vor allem, wenn die Vollmacht auch für Grundstücke und Bankgeschäfte gelten soll.

Klare Grenzen zwischen Anwalt und Notar

Damit das Notaramt unabhängig bleibt, gelten in einer Kanzlei mit Anwälten und Notar klare Grenzen:

  • Hat unser Notar in einer Angelegenheit als Notar mitgewirkt – etwa einen Vertrag oder ein Testament beurkundet –, dürfen die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei in derselben Sache für keinen der Beteiligten tätig werden.
  • Umgekehrt darf der Notar nicht beurkunden, wenn eine Anwältin oder ein Anwalt unserer Kanzlei in derselben Angelegenheit bereits für einen der Beteiligten tätig war – es sei denn, diese Tätigkeit erfolgte im Auftrag aller Beteiligten. Der Notar fragt deshalb vor jeder Beurkundung danach.